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   VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260   

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https://dejure.org/2009,72274
VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260 (https://dejure.org/2009,72274)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260 (https://dejure.org/2009,72274)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - AN 9 K 09.00260 (https://dejure.org/2009,72274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dachgeschossausbau; abstandsflächenrelevante Dachgauben; Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans; Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme durch Verschattung eines Grundstücks (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Dabei hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (grundlegend: BVerwG vom 8.7.1998, NVwZ-RR 1999, Seite 8 ff.; siehe auch Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 31 RdNr. 68; Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, § 29 RdNrn. 59 ff.).

    Wird dagegen eine Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans erteilt, dann hat der Nachbar (nur) ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (BVerwG vom 8.7.1998, NVwZ-RR 1999 Seite 8 ff. m.w.N.; siehe auch BayVGH vom 24.3.2009, Az.: 14 CS 08.3017 - juris).

    3.3 Wird von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, so hat der Nachbar über die das Rücksichtnahmegebot konkretisierende "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung oder gar Einhaltung der tatbestandlichen Voraussetzung des § 31 Abs. 2 Nr. 1 - 3 BauGB (vgl. BVerwG vom 8.7.1998, NVwZ-RR 1999 Seite 8 ff.; Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, § 29 RdNr. 59 ff.).

  • VG Ansbach, 05.09.2006 - AN 9 K 05.01723
    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Die hiergegen gerichtete Klage des Beigeladenen beim Verwaltungsgericht Ansbach blieb erfolglos (Urteil vom 5.9.2006, AN 9 K 05.01723).

    Zunächst sei klarzustellen, dass das dem Verfahren AN 9 K 05.01723 zu Grunde liegende Bauvorhaben des Beigeladenen mit dem jetzt genehmigten nicht vergleichbar sei.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Hinsichtlich der nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen eines Bebauungsplans ist zu beachten, dass diese - mit Ausnahme der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung (grundlegend hierzu BVerwG vom 16.9.1993, BVerwGE 94 Seite 151) - nicht schon kraft Gesetzes nachbarschützende Wirkung besitzen.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von erdrückender Wirkung eines Bauwerks nur dann die Rede sein, wenn ein durch seine Ausmaße (Breite und/oder Höhe) und Gestaltung als außergewöhnlich zu qualifizierender Baukörper den Bewohner eines Nachbargrundstücks den Eindruck eines "Eingemauertseins" vermittelt (vgl. dazu BVerwG vom 13.3.1981, DVBl 1981 Seite 928 ff.; vom 11.12.2006, NVwZ 2007 Seite 336 f.).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Diese Frage beantwortet sich nach den Maßstäben, die die Rechtsprechung zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. grundlegend BVerwG vom 19.9.1986, NVwZ 1987 Seite 409 f.).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von erdrückender Wirkung eines Bauwerks nur dann die Rede sein, wenn ein durch seine Ausmaße (Breite und/oder Höhe) und Gestaltung als außergewöhnlich zu qualifizierender Baukörper den Bewohner eines Nachbargrundstücks den Eindruck eines "Eingemauertseins" vermittelt (vgl. dazu BVerwG vom 13.3.1981, DVBl 1981 Seite 928 ff.; vom 11.12.2006, NVwZ 2007 Seite 336 f.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Der Nachbar kann sich nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht (sogenannte Schutznormtheorie, vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 31 RdNr. 56; BVerwG vom 28.10.1993, NVwZ 1994 Seite 686 ff.).
  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Das gilt namentlich für die Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung (vgl. z.B. BVerwG vom 19.10.1995, NVwZ 1996 Seite 888; vom 11.3.1994, NVwZ 1994 S. 1008 f.), ebenso aber auch für örtliche Bauvorschriften, die nach Art. 81 Abs. 2 Satz 1 BayBO durch Bebauungsplan erlassen worden sind (vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 31 RdNr. 68; Decker in: Simon/Busse, BayBO, Art. 81 RdNr. 314 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Wird dagegen eine Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans erteilt, dann hat der Nachbar (nur) ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (BVerwG vom 8.7.1998, NVwZ-RR 1999 Seite 8 ff. m.w.N.; siehe auch BayVGH vom 24.3.2009, Az.: 14 CS 08.3017 - juris).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 137.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00260
    Ob eine Festsetzung nicht nur der Gestaltung des jeweiligen Ortsbildes, sondern auch dem Schutz eines bestimmbaren und von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreises bestimmt ist, kann sich aus dem Bebauungsplan selbst oder aus der Begründung des Bebauungsplans ergeben (vgl. BVerwG vom 9.10.1991, Az.: 4 B 137/91 - juris).
  • VGH Bayern, 01.04.2009 - 2 CS 09.665

    Nachbarstreit; Abstandsflächenpflicht; untergeordnete Dachgauben; Abweichung;

  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 2 CS 08.1244

    Nachbarstreit; Abstandsflächen; untergeordneter Bauteil; Dachgaube;

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